Bodenseezulassung – Boote, Motoren, Anträge & Infos

Wenn Sie ein Boot am Bodensee fahren möchten, benötigen Sie meist eine Zulassung. Wir erklären Ihnen die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, welche Motoren Bodenseezulassung haben und wo und wie Sie einen Antrag stellen.

06.05.2016 13:44 Alter: 8 Jahre


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Kategorie: Motorboote, Segelboote, Schlauchboote


Was bedeutet "Bodenseezulassung“?


Ein größeres Wasserfahrzeug dürfen Sie am Bodensee nur fahren, wenn Sie eine Bodenseezulassung besitzen. Ob Ihr Boot das Kennzeichen erhält, darüber entscheidet die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Warum die Vorschriften hier besonders streng sind, ist schnell erklärt: Aus dem See wird Trinkwasser für ganz Baden-Württemberg gewonnen! Nur besonders umweltfreundlichen Sport- und Motorbooten ist daher die freie Fahrt gestattet. Das betrifft nicht nur die Motoren, sondern auch die sanitären Einrichtungen eines Bootes. Gastzulassungen für den Urlaub gibt es keine. Sie müssen immer einen Antrag auf ein Kennzeichen stellen, das drei Jahre lang gilt. Dabei erhalten Sie die Registrierung für Boot und Motor als Einheit; ein Motorwechsel erfordert eigens einen Antrag. Wenn Sie ein Boot mit Bodenseezulassung kaufen, kann das zweierlei heißen: Entweder besitzt das Boot bereits ein gültiges Kennzeichen oder Motoren und sanitäre Anlagen erfüllen die Kriterien für eine Neuzulassung.

 

Welche Boote brauchen eine Zulassung?


Fahrzeuge unter 2,5 Metern Länge ohne Maschinenantrieb und ohne sanitäre Einrichtungen, Koch- oder Wohnanlagen benötigen keine Bodenseezulassung. Ebenso brauchen keine Zulassung: Segelsurfbretter, Kanus, Kajaks und Rennruderboote. Hier sind die Eigner lediglich verpflichtet, ihren Namen und ihre Adresse wasserfest auf dem Fahrzeug anzubringen.

Das heißt im Umkehrschluss: Ihr Boot braucht immer eine Zulassung, wenn es über 2,5 Meter lang ist und kein Segelsurfbrett, Kanu, Kajak oder Rennruderboot ist. Für ein Boot ohne Maschinenantrieb, sanitäre, Küchen- oder Wohnvorrichtungen erhalten Sie die Genehmigung relativ einfach: Sie stellen einen Antrag und bekommen ein Kennzeichen zugewiesen, das Sie auf dem Boot gut sichtbar anbringen.

Bei einem motorisiertem Boot oder einem Boot mit Wohn- Koch- oder sanitären Anlagen erhalten Sie die Zulassung erst nach der Prüfung durch einen Sachverständigen. Lesen Sie im folgenden Absatz, welche Voraussetzungen Ihr Wasserfahrzeug erfüllen muss, um die Prüfung zu bestehen.

 

Wie bekomme ich eine Bodenseezulassung?

 

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Sie erhalten für Ihr Boot eine Bodenseezulassung, wenn es alle Vorschriften nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung erfüllt. Dafür stellen Sie beim Schifffahrtsamt einen Antrag.

Boote ab dem Baujahr 1998: Um für Ihr Boot die Zulassung zu beantragen, benötigen Sie das Eignerhandbuch in deutscher Sprache und die CE-Konformitätserklärung. Denn für Boote ab dem Baujahr 1998 gelten die Vorschriften der Europäischen Sportbootrichtlinien.

Boote mit Baujahr vor 1998: Bei diesen Fahrzeugen ist die Zulassung nur von der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung abhängig.

Den Antrag erhalten Sie direkt bei der Behörde oder online. Laden Sie sich hier den Antrag auf die Bodenseezulassung in Konstanz und für die Bodenseezulassung in Friedrichshafen herunter. Ein weiteres deutsches Amt befindet sich in Lindau.

Auf Ihren Antrag folgt eine amtliche Prüfung, für die das Schifffahrtsamt Ihnen einen Termin zusendet. An diesem Tag führen Sie Ihr Wasserfahrzeug der Behörde vor: Das heißt, Sie ermöglichen der zuständigen Person, das Boot in allen Teilen zu begehen und gegebenenfalls eine Probefahrt zu unternehmen. Deshalb können Sie nur ein im Wasser liegendes Fahrzeug untersuchen lassen. Bei der Prüfung testet das Schifffahrtsamt Ihr Boot auf Betriebssicherheit, Tauglichkeit und Ausrüstung.

 

Bei einem Boot mit WC ist für die Zulassung entscheidend: Ihr Boot muss einen abpumpbaren Fäkalientank besitzen. Welche Motoren auf dem Bodensee erlaubt sind, erfahren Sie im nächsten Absatz.

 

Welche Motoren haben Bodenseezulassung?

 

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Es sind Ottomotoren und Dieselmotoren erlaubt, wenn sie die Grenzwerte der BSO Stufe 2 erfüllen. Den Nachweis erbringen Sie durch das Abgastypen-Prüfungszertifikat (Motoren der BSO Stufe 2). Selbstverständlich sind auch alle Elektromotoren gestattet.

 

Ausnahme: Ottomotoren und Außenborder bis 74 kw/ 100 PS sind auch zugelassen, wenn sie die Grenzwerte EU-Sportbootrichtlinie für 4-Takt-Motoren einhalten. Der Nachweis erfolgt durch die CE-Konformitätserklärung.

 

Zwei-Takt-Benziner dürfen auf dem Bodensee nicht mehr fahren.


Hier finden Sie eine Liste aller für den Bodensee zugelassenen Dieselmotoren
sowie eine Liste der Benzinmotoren mit Bodenseezulassung.

 

Hat Ihr Boot bereits eine Zulassung, gilt für das Fahrzeug der Bestandschutz als Einheit (Boot und Motor). In diesem Falle ist es erlaubt, das Boot bis zum irreparablen Defekt weiter zu verwenden. Ist jedoch der Motor nicht mehr funktionstüchtig, müssen Sie ihn durch ein nach der BSO zugelassenes Modell ersetzen. In diesem Falle stellen Sie einen Antrag auf Motorenänderung.

Neue & gebrauchte Boote mit Bodenseezulassung kaufen!


Sie möchten ein Boot mit Bodenseezulassung kaufen? Bei BEST-Boats24 finden Sie neue oder gebrauchte Boote, die bereits eine Zulassung besitzen beziehungsweise alle Kriterien für diese erfüllen. Entdecken Sie jetzt Ihr Traumboot!

 

Adressen:

Landratsamt Bodenseekreis Verkehrs- und Schifffahrtsamt
Glärnischstr. 1-3
88045 Friedrichshafen
Telefon (07541) 204 - 5352 und 5351
Telefax (07541) 204 - 7352 und 7351
e-mail: schifffahrtsamt@bodenseekreis.de

Landratsamt Konstanz Schifffahrtsamt
Reichenaustr. 37
78467 Konstanz
Telefon (07531) 800 - 1982 + 1987
Telefax (07531) 800 - 1999

Von: I. Fischer für BEST-Boats24